Gleich zu Beginn des neuen Jahres haben wir gute Nachrichten für die Mitglieder aus Berlin und Brandenburg:
Die Tarifbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin/Brandenburg wurden zum 01.01.11 dahin gehend geändert, dass Behinderten-Begleithunde nunmehr von der Maulkorbpflicht befreit sind.Das steht konkret in den Tarifbestimmungen im § 12 Beförderung von Tieren im Absatz 2. Im Absatz 3 steht weiter Zitat:
„... Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zum Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Sinne von §145 Absatz 2 Nr. 2 SGB IX), sind zur Beförderung stets zugelassen.“
Und zu den Kosten für die Mitnahme der Hunde steht auf Seite 35 unter 5.1.1. Mitnahme von Hunden, dass Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke einen
Hund unentgeltlich mitnehmen dürfen. Diese Regelung gilt auch für Menschen in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, wenn sie ohne Begleitperson fahren.
Alles über die Tarifbestimmungen komplett und im Zusammenhang hier.
Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung! Seit mehreren Jahren und besonders seit es bei der BVG die Mobilitätstrainings gibt , sind wir mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung Christine Albrecht in engem Kontakt. Um sie auf die Themen behinderter Hundehalter und die Leistungen der Hunde, die eine seriöse Ausbildung und Prüfung durchlaufen haben, aufmerksam zu machen und zu zeigen wie nervig und kompliziert es ist, mit Hund in Züge und Busse des Nahverkehrs einzusteigen, haben wir sie 2008 zur Assistenzhund-Team-Prüferschulung eingeladen. Sie hat zugesagt und teilweise teilgenommen.
Offensichtlich blieb ihr die Veranstaltung und auch Hunde für Handicaps in gutem Gedächtnis. Auf jeden Fall meldete sich im vergangenen Jahr auf Frau Albrechts Empfehlung hin ein Mitarbeiter der Abteilung für Tarifbestimmungen und befragte Kerstin Gerke darüber, was Mobilität und Barrierefreiheit mit Behinderten-Begleithund bedeutet. Teams, die ein Assistenzhund-Team-Prüfung erfolgreich durchlaufen haben, sollten also (insbesondere wenn der Hund eine Kenndecke trägt und der Halter einen Assistenzhund-Team-Prüfungsausweis vorweisen kann) beim Nutzen des Öffentlichen Nahverkehrs keine Schwierigkeiten mehr haben.
Nur noch ein kleiner Wermutstropfen:
Auch bei Bahn, Bus und Co gilt, dass das Hausrecht höher wiegt als die anderen Zugangsrechte oder Privilegien.
Das heißt konkret: Allgemein haben Behinderten-Begleithund-Halter
das Recht mit Hund (ohne Maulkorb) befördert zu werden. Aber im Einzelfall kann der Fahrer von seinem Hausrecht gebrauch machen und die Mitnahme verweigern.
Dennoch freuen wir uns darüber, dass unsere Aktivität und unser Bemühen Gehör und Anerkennung fanden und nun allen Hundehaltern mit Behinderung dieses Privileg zuteil wird!
