Nachdem letztes Jahr in den §§ 12 e-l gesetzliche Regelungen zu Ausbildung und Einsatz von Assistenzhunden geschaffen wurden, folgt jetzt die Verordnung. Sie regelt Details wie Begriffsbestimmungen, Anforderungen an Assistenzhunde, ihre Auswahl, Ausbildung, Prüfung, Anerkennung, Kennzeichnung und Übergangs- und Bestandsschutzregelungen.
Hunde für Handicaps e.V. konnte im Entstehungsprozess des Entwurfs mitwirken und Kenntnisse und Erfahrungen einbringen, die sich teilweise im Entwurf finden. Wie immer bei solchen Verhandlungen gilt es auch hier Wege und Kompromisse zu finden, wie durch die Regelungen die Erwartungen unterschiedlicher Interessengruppen berücksichtigt werden können. Diese Interessensabwägungen sind noch nicht abgeschlossen, sondern werden durch Stellungnahmen und eine Anhörung, die am 26.09.2022 stattfand, fortgeführt.
Hunde für Handicaps e.V. hat eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesendet, an der Anhörung teilgenommen und anschließend eine weitere Stellungnahme gesendet.

Wer sich weiter informieren will:
- Referentenentwurf der Assistenhundeverordnung (AHundV) vom 24.08.2022 ist hier zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/assistenzhundeverordnung.html - Die Stellungnahme von Hunde für Handicaps e.V. vom 21.09.2022 ist hier zu finden:
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Assistenzhundeverordnung als PDF
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Assistenzhundeverordnung als Worddokument - Weitere Stellungnahme vom 30.09.2022 im Nachgang an die Anhörung vom 26.09.2022
Weitere Stellungnahme nach der Anhörung zum Referentenentwurf der Assistenzhundverordnung als PDF
Weitere Stellungnahme nach der Anhörung zum Referentenentwurf der Assistenzhundverordnung als Worddokument
Für Fragen zu bzw. Austausch über unsere Stellungnahme freuen wir uns über: info@hundefuerhandicaps.de

