Gesetzliche Regelung zum Einsatz von Assistenzhunden
Kurz vor Toresschluss: Kommt doch ein Assistenzhundgesetz?!
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt einen Referentenentwurf für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden vor.
Im Zuge der Anpassung mehrerer Gesetze zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung legte das BMAS am 22.12.2020 einen Referentenentwurf für das „Teilhabestärkungsgesetz“ vor. Der Entwurf enthält auch Paragrafen zur Regelung von Zutrittsrechten und Anerkennung von Assistenzhunden. Diese sollen als eigener Abschnitt im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergänzt werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme von Hunde für Handicaps e.V. als Worddokument und als pdf-Datei
Für Fragen zu bzw. Austausch über unsere Stellungnahme freuen wir uns über:
info@hundefuerhandicaps.de

„Behinderung ist nicht heilbar. Sie ist
integraler Bestandteil der Persönlichkeit behinderter Menschen und verdient
Respekt. Behindernde Strukturen und behinderndes Verhalten aber sind heilbar.
Die Therapie lautet: Inklusion.“
Aus:
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention,
Seite 21
Gemeinsames Eckpunktepapier
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.,
- Hunde für Handicaps e.V.
- Pfotenpiloten e.V.
- Vita e.V.
haben gemeinsam Eckpunkte zur Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden formuliert.
Das Eckpunktepapier ist am 6.9.2019 den zuständigen Politikern, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie dem Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn übergeben worden. Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, sowie die behindertenpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen haben das Dokument erhalten.
Zur Pressemitteilung: https://www.hundefuerhandicaps.de/seiten/66-pressemitteilung