Hier auf dem Foto ist der Hals und der Kopf eines weißen Golden Retriever zu sehen, der mit seinen dunklen Mandelaugen fotogen in die Kamera blickt. Im Hintergrund ist eine grüne Rasenfläche mit Bäumen zu sehen.  Die Sonne scheint zwischen den Blättern hindurch. Es ist ein Spiel mit Licht und Schatten.
Das Bild zeigt das neue offzizielle Hunde für Handicaps Logo. Eine gelbe Raute, die blau umrandet ist. Mittig ist ein blauer, stilisierter Rollstuhlfahrer. Vor dem Rollstuhlfahrer sitzt ein Assistenzhund, der dem Rollstuhlfahrer seine Pfote gibt. Im oberen Bereich der Raute ist ein dicker gelber Balken, blau umrandet, mit der blauen Aufschrift "Assistenzhund". Im unteren Bereich der Raute, passend zum oberen Schriftzug der Text  "Hunde für Handicaps".
Assistenzhunde für mehr
Lebensqualität und Flexibilität!

Verkündet: Bewegungsfreiheit: Barrierefreier Zugang mit Assistenzhund!

Eine Grafik von Jasmin Stoiber, die auf das Teilhabestärkungsgesetzt hinweist. Auf einem weißen  Blatt ist mittig ein dicker roter Paragraph gezeichnet. Links daneben ein kleine Gruppe, bestehend aus einem Erwachsenen, ein Kind und ein liegender, brauner Assistenzhund mit einer gelben Kenndecke.  Rechts oben im Bild ist ein Mensch mit einer Sehbehinderung und Blindenführhund gezeichnet. Im unteren Bildteil ein Rollstuhlfahrer mit Behindertenbegleithund, der eine blaue Kenndecke trägt. Die Figuren halten sozusagen den Paragraphen mit ihren Händen fest.

Das Teilhabestärkungsgesetz (TSG) bringt auch Regelungen zur Ausbildung und zum Einsatz von Assistenzhunden

Nach Referenten- und Regierungsentwürfen gefolgt von zahlreichen Stellungnahmen und Diskussionen ist das Teilhabestärkungsgesetz (TSG) verkündet. Es sieht in den Artikeln 9 und 10 Paragrafen zu Ausbildung und Einsatz von Assistenzhunden vor.

Mit Hoffnung auf Erleichterung im Alltag bewerten wir die Regelungen bzgl. des Zutritts mit Assistenzhund zu Einrichtungen und an Orte, die der allgemeinen Öffentlichkeit offenstehen.

Spannend bleibt es noch hinsichtlich der nächsten beiden Handlungsschritte: 
1. Das Erstellen einer Rechtsverordnung, die wesentliche Vorgaben des Gesetzes in praktischer Hinsicht regeln wird und 
2. die Evaluationsstudie, die die Umsetzung und Auswirkungen der neuen Regelungen untersuchen soll und unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geplant und durchgeführt wird.

Alle Regelungen, die den Einsatz von Assistenzhunden betreffen, sind zukünftig im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden und treten am 1. Juli in Kraft.

Hier finden Sie die Stellungnahme von Hunde für Handicaps e.V. als Worddokument und als pdf-Datei:

Stellungnahme vom 15.01.2021 zum Referentenentwurf

Sellungsnahme pdf-Datei

Stellungnahme vom 22.03.2021 zum Regierungsentwurf

Stellungsnahme Worddokument

Stellungsnahme pdf-Datei
 

Für Fragen zu bzw. Austausch über unsere Stellungnahme freuen wir uns über:
info@hundefuerhandicaps.de