Das Teilhabestärkungsgesetz (TSG) bringt auch Regelungen zur Ausbildung und zum Einsatz von Assistenzhunden
Nach Referenten- und Regierungsentwürfen gefolgt von zahlreichen Stellungnahmen und Diskussionen ist das Teilhabestärkungsgesetz (TSG) verkündet. Es sieht in den Artikeln 9 und 10 Paragrafen zu Ausbildung und Einsatz von Assistenzhunden vor.
Mit Hoffnung auf Erleichterung im Alltag bewerten wir die Regelungen bzgl. des Zutritts mit Assistenzhund zu Einrichtungen und an Orte, die der allgemeinen Öffentlichkeit offenstehen.
Spannend bleibt es noch hinsichtlich der nächsten beiden Handlungsschritte:
1. Das Erstellen einer Rechtsverordnung, die wesentliche Vorgaben des Gesetzes in praktischer Hinsicht regeln wird und
2. die Evaluationsstudie, die die Umsetzung und Auswirkungen der neuen Regelungen untersuchen soll und unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geplant und durchgeführt wird.
Alle Regelungen, die den Einsatz von Assistenzhunden betreffen, sind zukünftig im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden und treten am 1. Juli in Kraft.
Hier ist das Teilhabestärkungsgesetz zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html
Hier finden Sie die Stellungnahme von Hunde für Handicaps e.V. als Worddokument und als pdf-Datei:
Stellungnahme vom 15.01.2021 zum Referentenentwurf
Stellungnahme vom 22.03.2021 zum Regierungsentwurf
Für Fragen zu bzw. Austausch über unsere Stellungnahme freuen wir uns über:
info@hundefuerhandicaps.de